Unsere November-Aktion: Spare die 19% MwSt! Auf alle AirCube¹ Pergolen erhalten Sie 30% Rabatt🍁

Mehr erfahren

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung: Was gilt 2025 in Deutschland?

Die häufigste Frage lautet: „Benötige ich eine Baugenehmigung?” Die Antwort: Es kommt darauf an.
In Deutschland ist Baurecht Ländersache. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung.
Aber es gibt klare Richtwerte.

Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt in Deutschland vom jeweiligen Bundesland ab.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO).
In vielen Fällen sind kleinere Terrassenüberdachungen verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung möglich – sofern sie an ein bestehendes Wohngebäude anschließen und die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Nachfolgend ein Überblick über die aktuellen Richtwerte für 2025:

Baden-Württemberg
Nach der Landesbauordnung 2025 sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei,
sofern sie im Innenbereich errichtet werden und keine zusätzlichen Aufenthaltsräume schaffen.

Bayern
Laut der reformierten Bayerischen Bauordnung (BayBO 2025)
sind Überdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei.
Lokale Bebauungspläne können jedoch strengere Regeln vorsehen.

Berlin
In der Hauptstadt sind Überdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder speziellen Bebauungsplänen können Ausnahmen gelten.

Brandenburg
In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe meist genehmigungsfrei,
sofern sie nicht im Außenbereich errichtet werden und die Grenzabstände eingehalten sind.

Bremen
In Bremen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3,5 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei,
wenn sie an ein bestehendes Gebäude anschließen.

Hamburg
In Hamburg sind Überdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei.
Grenzabstände von mindestens 2,5 m müssen eingehalten werden.

Hessen
Nach der Hessischen Bauordnung (§ 63 HBO)
sind Terrassenüberdachungen bis etwa 30 m² Fläche genehmigungsfrei,
sofern sie an ein bestehendes Gebäude anschließen und die Abstandsflächen gewahrt bleiben.

Mecklenburg-Vorpommern
Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe ist meist keine Genehmigung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass die Überdachung Teil eines bestehenden Gebäudes ist und keine eigenständige bauliche Anlage bildet.

Niedersachsen
Seit der Novelle 2025 gilt: Terrassenüberdachungen bis 40 m² Fläche sind genehmigungsfrei.
Diese großzügigere Regelung ersetzt die bisherige 30 m²-Grenze.

Nordrhein-Westfalen (NRW)
Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,5 m Tiefe gelten in NRW als genehmigungsfrei,
wenn sie direkt am Wohnhaus errichtet werden und die Abstandsflächen eingehalten sind.

Rheinland-Pfalz
Hier wird nach umbautem Raum gerechnet: Terrassenüberdachungen bis 50 m³ gelten als verfahrensfrei,
wenn sie ebenerdig, unbeheizt und an ein Wohngebäude angebaut sind.

Saarland
Im Saarland sind Überdachungen bis 36 m² Fläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei.
Entscheidend ist, dass keine geschlossenen Räume entstehen.

Sachsen
Nach der Sächsischen Bauordnung (§ 61 SächsBO)
sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei, wenn sie an ein Wohnhaus anschließen.

Sachsen-Anhalt
Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe gilt auch hier Verfahrensfreiheit (§ 60 BauO LSA).
Die Abstandsflächenregelungen sind zu beachten.

Schleswig-Holstein
Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind in Schleswig-Holstein verfahrensfrei,
solange sie keine Aufenthaltsräume schaffen und die Grenzabstände einhalten.

Thüringen
Nach § 60 ThürBO
der Thüringer Bauordnung sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe genehmigungsfrei,
sofern sie im Innenbereich errichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Diese Angaben dienen als allgemeiner Richtwert.
Entscheidend sind immer die konkreten Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung sowie lokale Bebauungspläne, Nachbarschaftsrecht oder Denkmalschutz.
Für eine verbindliche Auskunft empfiehlt sich die Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt oder Architekten.
Eine verlässliche Orientierung bietet auch der Ratgeber von OBI zur Baugenehmigung.

Durchdacht unterstützt Sie gerne.
Wir stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung und beraten Sie bei Fragen.