Baugenehmigung für Terrassenüberdachung: Was gilt 2025 in Deutschland?
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung – was gilt 2025 in Deutschland?
Ob eine Terrassenüberdachung 2025 genehmigungspflichtig ist, hängt vom jeweiligen Bundesland, der Größe der Überdachung, der Tiefe und den Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze ab. Viele Projekte sind verfahrensfrei, dennoch müssen überall Bauordnungen, Statik und Grenzabstände eingehalten werden. Hier finden Sie eine bundesweite Übersicht.
Wann ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?
Eine Genehmigung ist typischerweise erforderlich, wenn:
- die verfahrensfreie Grundfläche überschritten wird
- die Tiefe der Überdachung größer ist als erlaubt
- Abstandsflächen unterschritten werden
- geschlossene Seitenelemente ein „Raumgefühl“ erzeugen
- ein nahezu geschlossener Kaltwintergarten entsteht
Verfahrensfrei bedeutet nicht „regelbefreit“ – Abstände, Statik, Entwässerung und Bauordnungen müssen immer eingehalten werden.
Bundesländer-Übersicht 2025: verfahrensfreie Richtwerte
Hinweis: Die folgenden Angaben sind typische Richtwerte basierend auf den Landesbauordnungen. Verbindlich ist immer die Auskunft des zuständigen Bauamtes.
Baden-Württemberg
- verfahrensfrei bis ca. 30 m²
- Tiefe: meist bis ca. 3 m
- Bebauungspläne der Kommune beachten
Bayern
- verfahrensfrei oft bis ca. 30 m²
- Tiefe: ca. 3 m
- Kommunen können strengere Vorgaben festlegen
Berlin
- verfahrensfrei häufig bis 30 m²
- Tiefenbereich ca. 3–4 m
- städtische Bebauungspläne können abweichen
Brandenburg
- verfahrensfrei bis etwa 30 m²
- Tiefe: ca. 3 m
- Abstandsflächen besonders relevant
Bremen
- verfahrensfrei ca. 30 m²
- Tiefe: ca. 3–4 m
- Küstennähe: höhere Windlasten beachten
Hamburg
- verfahrensfrei bis ca. 30 m²
- Tiefe: ca. 3–4,5 m
- städtische Vorgaben in einzelnen Quartieren beachten
Hessen
- verfahrensfrei bis etwa 30 m²
- Tiefe: ca. 3–4 m
- häufige Abweichungen durch kommunale Bebauungspläne
Mecklenburg-Vorpommern
- verfahrensfrei ca. 30 m²
- Tiefenbereich: 3–4 m
- Windlastzonen an der Küste beachten
Niedersachsen
- verfahrensfrei meist bis 30 m²
- Tiefe: ca. 3,5–4,5 m
- Abstandsflächen und kommunale Pläne prüfen
Nordrhein-Westfalen (NRW)
- verfahrensfrei bis ca. 30 m²
- Tiefenbereich: ca. 4,5 m
- eine der großzügigsten Regelungen, Abstände dennoch Pflicht
Rheinland-Pfalz
- verfahrensfrei ca. 30 m²
- Tiefe: ca. 3–4 m
- örtliche Bebauungspläne oft entscheidend
Saarland
- verfahrensfrei ca. 30 m²
- Tiefenbereich: 3–4 m
Sachsen
- verfahrensfrei oft bis 30 m²
- Tiefe: ca. 3 m
- ländliche Gebiete teilweise großzügiger
Sachsen-Anhalt
- verfahrensfrei meist 30 m²
- Tiefe: ca. 3–4 m
Schleswig-Holstein
- verfahrensfrei häufig bis 30 m²
- Tiefenbereich: 3–4,5 m
- Küstenwindlasten berücksichtigen
Thüringen
- verfahrensfrei bis ca. 30 m²
- Tiefe: ca. 3 m
Was bedeutet „verfahrensfrei“?
Verfahrensfrei bedeutet: Es ist keine Baugenehmigung nötig.
ABER es bedeutet nicht, dass die Überdachung ohne Regeln errichtet werden darf.
Auch verfahrensfreie Projekte müssen:
- Abstandsflächen einhalten
- statisch sicher sein
- den Bebauungsplan beachten
- sauber entwässert werden
Abstandsflächen & Grenzbebauung
Die meisten Bauordnungen verlangen ca. 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze. Abweichungen sind möglich, wenn:
- die Seite offen bleibt
- der Nachbar zustimmt
- kommunale Regelungen es erlauben
Seitliche Verglasungen können die Überdachung baurechtlich zu einem „Kaltwintergarten“ machen → damit genehmigungspflichtig.
Weitere technische Grundlagen finden Sie unter Statik, Fundament und Schneelast.
Was passiert bei Bau ohne Genehmigung?
- Rückbau kann angeordnet werden
- Bußgelder sind möglich
- Versicherungsprobleme bei Schäden
Unterlagen für eine Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan / Grundriss
- Schnittzeichnungen
- Baubeschreibung
- Fundamentplan
- Systemstatik / Lastannahmen
Diese Unterlagen können wir Ihnen auf Wunsch bereitstellen.
Häufige Fragen zur Baugenehmigung
Benötigt jede Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?
Nein. Viele Überdachungen bis ca. 30 m² sind verfahrensfrei. Trotzdem müssen Abstandsflächen und Bauordnungen eingehalten werden.
Wer entscheidet über die Genehmigungspflicht?
Das örtliche Bauamt. Dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu Ihrem Grundstück.
Gilt ein Lamellendach wie eine Terrassenüberdachung?
Meist ja. Je nach Seitenelementen und Höhe kann es baurechtlich anders bewertet werden.
Welche Unterlagen helfen dem Bauamt?
Zeichnungen, Statik, Fundamentplan und eine kurze Baubeschreibung sorgen für eine schnelle Einschätzung.