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Wintergarten, Dachgaube und Balkon auf Kosten des Finanzamts.

Das Bundesfinanzministerium stellte jetzt klar: Neubaumaßnahmen sind steuerlich begünstigt. Wann Privathaushalte Wintergarten, Dachgaube und Balkon auch auf Kosten des Finanzamts erstellen dürfen.

Wer einen Handwerker beauftragt, um seine Wohnung oder seinen Garten in Schuss zu bringen, kann die Arbeitskosten bis zu 6000 Euro in der Steuererklärung absetzen
Der Fiskus gewährt einen Direktabzug von 20 Prozent der Rechnungsbeträge, maximal 1200
Euro. Egal, ob neuer Fassadenanstrich, Malerarbeiten im Haus, ein neuer Bodenbelag, ein
verschönertes Bad oder Pflasterarbeiten auf dem Hof, selbst die Aufwendungen für die
Gartengestaltung sind absetzbar. Bislang gewährte der Fiskus die Ermäßigung nur, wenn es sich dabei um regelmäßige Renovierungs, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt nicht bei einmaligen Herstellungskosten. Laut Schreiben sind nun auch Herstellungskosten begünstigt. Damit sind Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen abziehbar – und dies nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf dem Grundstück. „Begünstigt sind Arbeiten, um etwas Neues erstmalig zu errichten wie etwa das
Anbringen einer Sonnenmarkise, die Anlage eines Gartens, Terrassenüberdachung und auch
Wintergarten. Damit sind auch der Dach- oder Kellerausbau, die Vergrößerung einer Terrasse, eine neue Garage oder der Anbau eines Wintergartens sowie Einbau einer Dachgaube in einem vorhandenen Haushalt ebenfalls begünstigt. Hat der Steuerpflichtige die Immobilie allerdings noch nicht bezogen, sind Neubaumaßnahme weiter ausgeschlossen. 

Tipp: Maßnahmen erst nach Bezug angehen

focus.de